Der Eintritt in die Verwaltungsabteilung ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Die Mitglieder der Verwaltungsabteilung müssen nicht
feuerwehrdiensttauglich sein. Für die Aufnahme sowie die Pflichten und Rechte der Mitglieder, gilt die Anlage „Bestimmungen über die Verwaltungsabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Brunstorf“. Die Anlage ist Bestandteil der Satzung.
Aufgaben und Ziele der Verwaltungsabteilung sind zum Beispiel:
- Allgemeine Verwaltung und Organisation
- Logistische Unterstützung
- Mitgliederbetreuung der Freiwilligen Feuerwehr Brunstorf
- Mitwirkung bei der Nachwuchsförderung und der Mitgliederwerbung (Öffentlichkeitsarbeit)
Die Verwaltungsabteilung darf Aufgaben, die im direkten Zusammenhang mit Einsatzaufgaben der Feuerwehr gemäß § 6 Abs. 1 BrSchG stehen, nicht wahrnehmen,
ebenso keine Teilnahme an Feuerwehreinsatzübungen.
Bei Interesse benutzen Sie unser Kontaktformular.